Kurzarbeitergeld
Der Arbeitgeber kann Kurzarbeit anordnen, wenn es zu einem erheblichen Arbeitsausfall kommt, wie dies infolge des Corona-Lockdowns der Fall ist.
Bis zum 31.12.2020 gibt es eine Erleichterung für das Kurzarbeitergeld wegen der Coronakrise: Es reicht, wenn 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Die Regelungen gelten auch für LeiharbeitnehmerInnen.
ArbeitnehmerInnen erhalten 60 Prozent des während der Kurzarbeit ausgefallenen Nettolohns. Bei Vorliegen besitmmter Voraussetzungen kann das KAG höher ausfallen.
Arbeitgeber finden Informationen zum Kurzarbeitegeld unter diesem Link
https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kurzarbeitergeld.php
Erklärvideo der Bundesagentur für Arbeit:
https://www.youtube.com/watch?v=GZnn1Ra1Jxs&list=PL_lKI_7BA58-TVFbLKgvkD1kGXZJKMe5r
Videos rund ums Kurzarbeitergeld auf der Homepage der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft:
https://www.vbw-bayern.de/vbw/ServiceCenter/Corona-Pandemie/Kurzarbeitergeld/index.jsp
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